Allgemeine Geschäftsbedingungen der high life Alpinschule & Reisebüro OG 2023/24
Reisebedingungen · Im Allgemeinen gelten die Allgemeinen Reisebedingungen ARB 1992 – Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBI. 247/93 und an das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz BGBI.I Nr. 48/201 idgF, im folgendem kurz ARB 1992 genannt. Veranstalter Reisebüro & Alpinschule high life OG.
An den Kursen und Reisen der high life Alpinschule OG kann jeder teilnehmen, der gesund, den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen gewachsen sowie entsprechend ausgerüstet ist. Kursleiter und Führer sind berechtigt, zu Beginn und noch während des Kurses oder der Reise die Teilnehmer, die erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllen, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass an ihrer Stelle eine andere Person teilnimmt, wenn diese den besonderen Erfordernissen genügt. Dem Ersatzteilnehmer räumen wir die Rechte aus Ihrem Vertrag (einschließlich Gewährleistung und Ersatzansprüche) ein. Tritt ein von Ihnen benannter Ersatzteilnehmer in den Vertrag ein, so haftet er zusammen mit Ihnen für den Reisepreis als Gesamtschuldner.
Die Veranstaltungen werden von staatl. geprüften Berg- und Skiführern, staatl. autorisierten Bergwanderführern, autorisierten Sportkletterlehrern und autorisierten Canyonig-Guides geleitet.
Anmeldung/Buchung · Die Anmeldung muss schriftlich mittels Anmeldeformular oder per E-Mail erfolgen. Sie wird von uns schriftlich bestätigt und ist damit verbindlich. Wir ersuchen um frühzeitige Buchung. Auch wir müssen die Flüge frühzeitig buchen, die Berg- und Wanderführer rechtzeitig einteilen, das Quartier vorbestellen etc. In der Regel gilt bei Reisen ein Anmeldeschluss von 8 Wochen vor Abreisetermin, bei Veranstaltungen im Alpenraum 4 Wochen vor Beginn.
Zahlung · Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung durch uns ist die Buchung für Sie und uns verbindlich. Auf die Ihnen gleichzeitig zugehende Rechnung ist eine Anzahlung in der Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung(Schlussrechnung) wird 14 Tage vor Reiseantritt fällig.
Leistet der Reiseteilnehmer die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten so ist die high life Alpinschule OG berechtigt nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten. Umbuchungen sind nur auf eine gleichwertige Reise und bis spätestens 46 Tage, im Alpenraum 21 Tage vor Reisebeginn möglich. Für Umbuchungen, die vom Teilnehmer veranlasst sind, müssen wir eine Bearbeitungsgebühr von 55,– Euro pro Person berechnen. Bezahlung mittels Bankomat oder Kreditkarte ist nicht möglich.
Mindestteilnehmerzahl · Kurse, Führungen und Flugreisen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt ist spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Reiseteilnehmer gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir unverzüglich von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Reiseteilnehmer auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Die high life Alpinschule OG ist bemüht auch bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl die geplante Reise durchzuführen, sofern es für sie wirtschaftlich vertretbar ist. Wenn wir von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, Sie aber dennoch die Durchführung der Reise wünschen, so handelt es sich nunmehr um ein völlig neues Angebot. Wir können dieses dann nur zu einem neu zu errechnenden Preis annehmen, den wir Ihnen mitteilen. Sind Sie mit dem zu errechnenden Preis einverstanden, so kommt darüber ein neuer Vertrag zustande, auf dessen Basis die Reise durchgeführt werden kann.
Rücktritt · Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch Erklärung gegenüber der high life Alpinschule OG zurücktreten. Das sollten Sie in Ihrem Interesse aus Gründen der Beweissicherung schriftlich tun. Bei Rücktritt kann die high life Alpinschule OG soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung die nachfolgend aufgeführte prozentuelle Entschädigung, bezogen auf den Gesamtpreis in Rechnung stellen. (in Abweichung zu den ARB 1992)
• bei Rücktritt bis zum 30.Tag vor Reisebeginn entsteht nur eine Bearbeitungsgebühr von 55,– Euro pro Person.
• 29. – 15. Tag vor Reiseantritt: 50%
• 14. - 01. Tag vor Reiseantritt: 90%
• Nichtantritt der Veranstaltung: 100%
Verlässt ein Teilnehmer die Gruppe vorzeitig, aus welchen Gründen auch immer, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung.
• bei Rücktritt bis zum 60.Tag vor Reisebeginn entsteht nur eine Bearbeitungsgebühr von 150,– Euro pro Person.
Bei Pauschalreisen mit Bestandteil von Schiffsfahrten fallen eventuell gesonderte Stornogebühren an, bitte beachten Sie dazu die Angaben im jeweiligen Detailprogramm.
Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung.
• 59. - 30. Tag vor Reiseantritt 20%
• 29.- 15. Tag vor Reiseantritt 50%
14 – 01. Tag vor Reiseantritt 90%
•am Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 100%
Verlässt ein Teilnehmer die Gruppe vorzeitig, aus welchen Gründen auch immer, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Die Stornobedingungen für das Flugticket unterliegen den Bedingungen der jeweiligen Fluglinie. Die zusätzlichen Bearbeitungsgebühren betragen 150,-€. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen · Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ordnungsgemäß angeboten wurden aus Gründen, die ihm selbst zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise) nicht in Anspruch, so hat er keinerlei Anspruch auf eine anteilsmäßige Kostenrückerstattung seiner gebuchten Reise.
Erhöhtes Risiko im Gebirge und bei Auslandsreisen · Alle Reisen und Kurse werden von uns gewissenhaft vorbereitet. Wir können aber keine Garantie für Gipfel- oder subjektiv vorgestellte Reiseerfolge geben.
Durch Ihre Anmeldung anerkennen Sie die Risiken des Hochgebirges (z.B. Absturzgefahr, Stein- und Eisschlag, Lawinen, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden etc., das auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung der von der high life Alpinschule OG eingesetzten Führer nicht vollkommen reduziert u. ausgeschlossen werden kann. Auch ist zu beachten das im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleine Verletzungen und Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Tourenvorbereitung und realistischer Selbsteinschätzung im Bezug auf die im Programm angeführten Teilnehmervoraussetzungen, welche Bestandteil des Vertrages sind, gefordert.
Versicherung · Eine entsprechende Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Unfall- und Krankenversicherung (Einschluss von Hochgebirgsrisiko, Bergungs- und Rettungskosten), sowie eine Reisestornosversicherung.
Auskunftserteilung an Dritte
Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihre Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekannt zu geben.
Flüge / Flughafengebühren und Abflugsteuern
Bei Reisen die wir mit Fluggesellschaften anbieten versuchen wir mit Qualitätsfluglinien zu fliegen. Gepäckslimit ist in der Regel 23kg für das Hauptgepäck und 7kg für das Handgepäck.
Flughafengebühren unterliegen der jeweiligen nationalen Gesetzgebung sowie den Bestimmungen der örtlichen Flughafenbehörden. Kurzfristige Änderungen sind daher jederzeit möglich. Werden bei Abschluss des Reisevertrages bestehende Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechend anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in den Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat. Der Reiseveranstalter hat den Reisenden bei einer nachtäglichen Änderung des Reisepreises umgehend zu informieren.
Flugplanänderungen Bei Inlandsflügen in Nepal kann es wetterbedingt oder aus anderen Gründen zu Flugverspätungen oder Annullierungen kommen. Für daraus entstehende Umbuchungen oder Zusatzkosten ist die high life Alpinschule OG nicht haftbar.
Wetter
Das Bergsteigen ist eine Sportart, die ganz entscheidend vom Wetter (Regen, Schneefall und Sturm) geprägt wird. Die Planung unserer Veranstaltung erfolgt auf Grundlagen der verfügbaren Wetterberichte. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Wetterprognosen für die Gebirgsregionen nicht immer zutreffend sind. Vorhersagen sind oft nur mit starken Einschränkungen möglich. Als Alpinisten müssen wir auch ganz bewusst zu Regen, Schneefall und Sturm stehen, den Pulverschnee und Sonnenschein sind leider nicht die Regel. Wer nicht bereit ist, das Wetterrisiko und all seinen Auswirkungen auf das ausgeschriebene Programm in Kauf zu nehmen, wird vermutlich auf Dauer im Gebirge keine Freude haben.
Dokumente und Gesundheitsvorschriften
Der Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten selbst verantwortlich. Hierzu gehört auch die Einhaltung der Terminvorgaben gegenüber dem Reiseteilnehmer im Zusammenhang mit der Beantragung von Visa und Permits, sofern diese nicht von uns eingeholt werden. Impfungen: Beachten Sie bitte die aktuellen Impfempfeh¬lungen von Hausarzt, Gesundheitsamt oder Tropeninstitut.
Trekkingtouren und Expeditionen
Haben ihren besonderen Reiz, aber auch eigene Risiken und Gefahrenpotenziale. Vor allem die Höhenkrankheit führt immer wieder zu unvorhersehbaren Schwierigkeiten, vor allem wenn ein Teilnehmer die entsprechenden Symptome nicht rechtzeitig erkennt oder aus falsch verstandenem Ehrgeiz bewusst ignoriert. Eine fehlende medizinische Versorgung und häufig stark eingeschränkte Rettungsmöglichkeiten können zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Solche Unternehmungen erfordern von den Teilnehmern ein erhebliches Maß an Selbstdisziplin, Eigenverantwortlichkeit und eine erhöhe Risikobereitschaft ab.
Foto- und Filmmaterial: Während der Veranstaltung entstandenes Foto- und Filmmaterial kann von der Firma high life Alpinschule OG zu Werbezwecken verwendet werden.
Auszug Ocenanwide Expedition Stornobedingungen:
Der Vertragspartner/Kunde kann den Reisevertrag (ausschließlich schriftlich) zu jeder Zeit vor Beginn der Reise zu stornieren. Im Falle der Kündigung durch den Vertragspartner, ist die OE berechtigt, die folgenden Stornogebühren an den Vertragspartner in Rechnung zu stellen:
- Bis einschließlich 90 Tage vor Reisebeginn: 20% des Gesamtpreises;
- Ab 89 Tage bis einschließlich 60 Tage vor Reisebeginn: 50% des Gesamtpreises;
- Ab 59 Tagen bis zu und einschließlich dem Tag der Abreise: 100% des Gesamtpreises.
Im Fall von Flug-und Hotelreservierungen, ist eine 100% Stornogebühr für die Beteiligten Kosten fällig, diese gelten bei einem nicht rückzahlbaren Ticket /Hotelunterkunft; in diesem Fall gelten die Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft im Zusammenhang mit dem Hotel.
Es wird dem Kunden der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen, um die Kosten für die Stornierung der Reise zu decken.
Sollten wir nicht sofort abheben, so hast Du uns außerhalb der Bürozeiten erwischt. Eventuell bereiten wir gerade eine Tour vor. Wir sind eben „high lifer“, rufen jedoch asap zurück!